Praxis DorkaPsychotherapie · Tübingen
Private Psychotherapie

Psychotherapie für Kinder & Jugendliche

Auf Privatbasis · Tübingen · Einzelsitzungen à 50 Minuten

Wenn Ihr Kind nicht mehr gut durch den Alltag kommt – weil Ängste, ADHS, chronische Schmerzen oder belastende Erfahrungen zu groß geworden sind – soll es nicht länger als nötig auf Hilfe warten müssen. Ich bemühe mich, zeitnah einen Platz anzubieten – und behandle einfühlsam, evidenzbasiert und mit Ihnen als Eltern an Bord.

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Auf einen Blick

Die Psychotherapeutische Praxis Dorka bietet Psychotherapie für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre auf Privatbasis in Tübingen – für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Die Behandlung führt eine approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit über zehn Jahren klinischer Erfahrung durch. Die Termine finden vor Ort in der Praxis statt; in Ausnahmefällen – etwa im Krankheitsfall – sind Online-Termine möglich. Ich bemühe mich um zeitnahe Termine – je nach Anfrage und freien Plätzen.

Für wen ist die Psychotherapie gedacht?

Ich behandle Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren – mit Expertise im gesamten Spektrum psychischer Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters. Zu mir kommen Familien, deren Schwierigkeiten mehr geworden sind als eine Phase: wenn der Leidensdruck spürbar ist, in der Familie, in der Schule oder im Kind selbst. Typische Anlässe sind:

Ängste und Sorgen, die den Alltag einengen – Trennungsangst, soziale Ängste, Schulangst

ADHS und die Folgen im Alltag: Konflikte, Frust, angeknackstes Selbstwertgefühl

Traumafolgestörungen jeglicher Art – auch nach Krankenhausaufenthalten, Operationen oder anderen belastenden medizinischen Erfahrungen

Chronische Schmerzen, die sich nicht allein körperlich erklären lassen – wenn der Schmerz Alltag, Schule und Stimmung bestimmt

Traurigkeit, Erschöpfung oder Belastungsreaktionen nach einschneidenden Erlebnissen

Begleitende Themen bei Neurodiversität, auch bei komplexen und komorbiden Diagnosen

Sie als Eltern gehören fest dazu: Begleitende Elterngespräche sind Teil der Behandlung, denn Veränderung trägt am weitesten, wenn das ganze Umfeld sie mitträgt.

So läuft die Psychotherapie ab

Eine gute Behandlung beginnt nicht mit einem Therapieplan, sondern mit Vertrauen. Deshalb ist der Weg klar strukturiert – und jeder Schritt wird mit Ihnen besprochen.

01

Erstgespräch: Kennenlernen & Einordnung

Wir schauen gemeinsam, worum es geht: Was belastet Ihr Kind, was haben Sie schon versucht, was wünschen Sie sich? Am Ende wissen Sie, ob eine Psychotherapie der richtige Weg ist und wie es weitergehen kann.

02

Probatorische Sitzungen

In den ersten Sitzungen lernen Ihr Kind und ich uns kennen. Ich verschaffe mir ein sorgfältiges Bild und wir prüfen gemeinsam, ob die Chemie stimmt – die wichtigste Grundlage jeder wirksamen Therapie. Am Ende erhalten Sie eine klare diagnostische Einschätzung: leitlinientreu und fundiert.

03

Antrag bei PKV oder Beihilfe

Die Kostenübernahme beantragen Sie als Eltern direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle. Die dafür nötigen Unterlagen aus meiner Praxis – etwa Bescheinigungen oder die erforderlichen Angaben zur Behandlung – stelle ich Ihnen selbstverständlich aus.

04

Therapiephase

Regelmäßige Sitzungen à 50 Minuten, in einem verlässlichen Rhythmus. Ich arbeite evidenzbasiert, kindgerecht und beziehe Sie als Eltern aktiv ein – denn Veränderung gelingt am besten, wenn das Umfeld mitzieht.

05

Abschluss & Ausblick

Zum Ende der Therapie sichern wir die Fortschritte: Was hat sich verändert, was trägt weiter? Ihr Kind und Sie gehen mit konkreten Strategien und einem klaren Ausblick aus der Behandlung.

Warum eine approbierte Psychotherapeutin?

„Psychotherapeutin“ ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung: Nur approbierte Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen dürfen sie führen. Die Approbation sichert eine mehrjährige staatlich geregelte Ausbildung, gesetzliche Schweigepflicht und die Grundlage für die Erstattung durch private Krankenversicherung und Beihilfe – die Behandlungen von Coaches oder Heilpraktikern werden von PKV und Beihilfe in der Regel nicht erstattet.

Kosten und Erstattung

Als Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab, die auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verweist. Eine Therapiesitzung (50 Minuten) wird nach GOÄ-Ziffer 870 mit dem Steigerungsfaktor 4,6 berechnet, den ich vor Behandlungsbeginn schriftlich mit Ihnen in einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ festhalte – das macht circa 201,09 Euro pro Sitzung. Sie wissen damit von Anfang an genau, was auf Sie zukommt.

Erstgespräch

· 50 Minuten · Steigerungsfaktor 3,5 · Kennenlernen & Einordnung

Das macht circa 187,69 € – ein unverbindlicher Einstieg: Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Weg gehen möchten.

Psychotherapeutische Sitzung

· 50 Minuten · GOÄ-Ziffer 870, Steigerungsfaktor 4,6 · mit gesonderter Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ

Das macht circa 201,09 € pro Sitzung – schriftlich vereinbart vor Behandlungsbeginn, ohne versteckte Kosten.

Beihilfe & private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung und Beihilfe erstatten in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz, also etwa 100 Euro pro Sitzung. Je nach Tarif kann damit ein Teil des Honorars bei Ihnen verbleiben. Ich empfehle deshalb, vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle zu klären, was genau übernommen wird – und gegebenenfalls einzuplanen, einen Anteil selbst zu tragen. Alle Unterlagen, die Sie dafür brauchen, gebe ich Ihnen mit. Sie erhalten von mir eine Rechnung nach GOP/GOÄ, begleichen diese und reichen sie anschließend selbst zur Erstattung ein. Psychotherapie ist als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei.

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Was diese Praxis nicht leistet

Damit Sie den richtigen Weg für Ihr Kind finden, gehört auch Klarheit darüber dazu, was ich nicht anbiete:

Keine Akut- und Krisenversorgung

Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte sofort an den Notruf 112 oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Ihrer Nähe. Bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Anliegen hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse

Die Praxis ist eine Privatpraxis ohne Kassensitz. Gesetzlich Versicherte sind als Selbstzahler willkommen; eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich.

Häufige Fragen

Wie schnell bekommt mein Kind einen Termin?

Ich bemühe mich, Ihnen zeitnah ein Erstgespräch anzubieten – in der Regel deutlich schneller, als Sie es aus dem Kassensystem kennen. Wie schnell danach ein Therapieplatz frei ist, hängt von der aktuellen Anfrage und meinen Kapazitäten ab; im Einzelfall kann es daher etwas dauern. Nach Ihrer Anfrage melde ich mich zeitnah zurück und sage Ihnen ehrlich, was gerade möglich ist.

Übernimmt die private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten?

In der Regel einen großen Teil: erstattet wird meist bis zum 2,3-fachen Satz. Je nach Tarif kann ein Eigenanteil bei Ihnen verbleiben – klären Sie das am besten vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Alle Einzelheiten finden Sie oben im Abschnitt „Kosten und Erstattung“.

Wir sind gesetzlich versichert – geht das trotzdem?

Ja, als Selbstzahler-Leistung. Manche Familien entscheiden sich bewusst dafür, um lange Wartezeiten zu vermeiden oder unabhängig vom Kassensystem zu bleiben. Die Kosten besprechen wir transparent im Erstgespräch.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Das hängt von der Fragestellung ab: Manche Themen lassen sich in wenigen Monaten gut bearbeiten, andere brauchen länger. Nach den probatorischen Sitzungen gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung – und wir überprüfen den Verlauf regelmäßig gemeinsam.

Werden wir als Eltern einbezogen?

Ja, aktiv. Bei Kindern und Jugendlichen gehören begleitende Elterngespräche fest zur Behandlung: Sie verstehen, was in der Therapie passiert, und lernen, wie Sie die Veränderung im Alltag unterstützen können. Selbstverständlich wahre ich dabei die Schweigepflicht gegenüber Ihrem Kind in dem Rahmen, den wir gemeinsam vereinbaren.

Der erste Schritt ist ein Gespräch

Sie müssen nicht warten, bis es nicht mehr geht. Im Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, was Ihr Kind braucht – und ob ich die richtige Begleitung dafür bin.

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